Allgemeine Vermietbedingungen
Vertragsverhältnis
Vertragspartner werden jeweils die
Unterzeichner des Mietvertrages. Mündliche Nebenabreden haben keine
Gültigkeit, ausgenommen ist die telefonische Verlängerung der Mietdauer durch
den Kunden. Mietpreis
Der Mietpreis richtet sich nach der
Vereinbarung im Mietvertrag auf der Grundlage der gültigen Preisliste. Der
Mietpreis gilt zzgl. Der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer und schließt die
Haftpflichtversicherung mit ein. Zahlungsweise
Bei Vertragsabschluß ist die Miete
bar oder per Verrechnungsscheck fällig. Bei Firmen kann die Zahlung per
Rechnung erfolgen. Im Falle des Verzuges werden bankübliche Zinsen berechnet.
Wird das Fahrzeug vor Ablauf der festgelegten Mietdauer zurückgegeben, erfolgt
eine Zahlung bis zum vereinbarten Rückgabetermin. Übergabe/Rückgabe
Das Mietobjekt muß am gleichen Tag bis 18.00 Uhr zurückgegeben werden. Andere Termine können vereinbart werden. Bei Überschreitung der Mietdauer wird eine Tagesmiete fällig
Pflichten des Mieters
Der Mieter erhält ein verkehrssicheres, technisch einwandfreies und sauberes Fahrzeug. Der Mieter hat die Pflicht, den Mietgegenstand vor Fahrtantritt auf Betriebs- und Verkehrssicherheit zu prüfen. Der Anhänger wird nur in sauberem Zustand übernommen. Müssen wir das Fahrzeug nachträglich reinigen, berechnen wir dem Mieter 15,00EUR.
Dem Mieter ist untersagt das Fahrzeug zu verwenden:
Zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten
Zur Weitervermietung oder Verleihung
Zur Übergabe oder Nutzung an Dritte, es sei denn, der Mieter ist eine Firma.
Verhalten bei Unfällen und sonstigen Schäden:
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Sofortige Verständigung des Vermieters zur weiteren Verfahrensweise | |
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Keine Abschlepp- und Reparaturdienste beauftragen | |
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Grundsätzliche Verständigung der Polizei, wenn dies zur Feststellung des Verschuldens des Fahrers notwendig ist oder der vorraussichtliche Schaden 500,00 EUR übersteigt. |
Haftung
Der Mieter haftet für alle Schäden, die während der Mietzeit am gemieteten Anhänger entstehen oder durch seinen Betrieb verursacht werden, es sei denn, er weist nach, daß ihm hieran kein Verschulden trifft. Bei schäden am Mietfahrzeug haftet der Mieter für:
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Bergungs- und Rückführungskosten | |
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Sachverständigenkosten | |
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Mietausfall während der Reparaturzeit bzw. bei Totalschaden unter Berücksichtigung der Wiederbeschaffung |
Wichtig:
Der Mieter haftet in vollem Umfang für alle Schäden:
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Wenn er eine unter Punkt 5 genannten Pflichten schuldhaft nicht beachtet, insbesondere bei Unfällen, die er selbst oder Dritte schuldhaft verursacht haben und es versäumt hat die Polizei zu heranzuziehen. | |
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Wenn er oder ein Mitarbeiter der Firma vorsätzlich oder grob fahrlässig den Schaden herbeigeführt hat, insbesondere durch Alkohol- oder Drogeneinfluß. | |
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Nach Überschreitung der Mietdauer entstandene Nebenkosten, es sei denn, er weist nach, daß ihn hieran kein Verschulden trifft. |
Ersatz
Sollte das gemietete Fahrzeug zur Abholzeit aus Gründen, die der Vermieter nicht verschuldet hat, nicht zur Verfügung stehen (z.B. Unfall oder Schäden), dann haben beide Parteien das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall bemüht sich der Vermieter um gleichwertigen Ersatz.
Sonstiges
Weitere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform